Übersicht
Ausweisgebühren
- Personalausweis
Ein Personalausweis kann ab Geburt beantragt werden. Zur Erstellung ist ein biometrisches Bild erforderlich.
Bei Antragstellern unter 24 Jahren ist der Ausweis 6 Jahre gültig und kostet 22,80 Euro.
Bei Antragstellern ab 24 Jahren ist der Ausweis 10 Jahre gültig und kostet 37,-- Euro.
Bei der Antragstellung mus ein gültiger Reisepass, ein Personalausweis, der Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden, außerdem bei Minderjährigen (unter 16 Jahren) die Einverständniserklärung b0eider Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller muss den Ausweis persönlich beantragen. Ab dem 6. Lebensjahr ist es erforderlich, die Fingerabdrücke zu erfassen. Ab den 10. Lebensjahr muss das Kind den Ausweis unterschreiben. vom 6. bis zum 10. Lebensjahr kann das Kind den Ausweis unterschreiben, muss aber nicht.
- Reisepass
Ein Reisepass kann ab Geburt beantragt werden. Zur Erstellung ist ein biometrisches Bild erforderlich.
Bei Antragstellern unter 24 Jahren ist der Pass 6 Jahre gültig und kostet 37,50 Euro.
Bei Antragstellern ab 24 Jahren ist der Ausweis 10 Jahre gültig und kostet 70,-- Euro.
Bei der Antragstellung mus ein gültiger Reisepass, ein Personalausweis, der Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden, außerdem bei Minderjährigen (unter 16 Jahren) die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller muss den Pass persönlich beantragen. Ab dem 6. Lebensjahr ist es erforderlich, die Fingerabdrücke zu erfassen. Ab den 10. Lebensjahr muss das Kind den Pass unterschreiben. vom 6. bis zum 10. Lebensjahr kann das Kind den Pass unterschreiben, muss aber nicht.
Sonstige Gebühren
- Führerscheinantrag: 5,10 Euro
- Gewerbeanmeldung: 41,-- Euro
- Gewerbeabmeldung: 23,-- Euro
- Gewerbeummeldung: 29,-- Euro
- Grundbuchauszug: 11,90 Euro unbeglaubigt, 23,80 Euro beglaubigt
- Führungszeugnis: 13,-- Euro
Grundsteuerhebesätze
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 340 v.H.
- Grundsteuer B (Grundstücke): 285 v.H.
- Gewerbesteuer: 340 v.H
Wasser und Abwassergebühren
- Wasserzins: 2,23 €/m³ (zzgl. 7% MwSt.)
- Kanalgebühr:
- Schmutzwasser: 1,94 €/m³
- Niederschlagswasser: 0,39 €/m²
- Klärgebühr:
- Schmutzwasser: 2,65 €/m³
- Niederschlagswasser: 0,28 €/m²
- Wasserversorgungsbeitrag: 2,97 €/m² Nutzungsfläche (zzgl. 7 % MwSt.)
- Kanalbeitrag: 3,99 €/m² Nutzungsfläche
- Klärbeitrag (GVV): 2,08 €/m² Nutzungsfläche
Kindergartengebühr
Elternbeiträge ab 01.09.2025 für den Kindergarten St. Maria, Tiefenbach,
unter Berücksichtigung der Sozialstaffelung entsprechend den Empfehlungen
der Spitzenverbände (Gemeindetag, Städtetag).
Regelkindergarten - Kinder 3 - 6 Jahre
(33 Stunden / Woche)
- 1 Kind: 175 €
- 2 Kinder: 135 €
- 3 Kinder: 92 €
- ab 4 Kinder: 31 €
Regelkindergarten - Kinder 2 - 3 Jahre
(33 Stunden / Woche)
Belegung doppelt - Beitrag doppelt
- 1 Kind: 350 €
- 2 Kinder: 270 €
- 3 Kinder: 184 €
- ab 4 Kinder: 62 €
Vormittagsbetreuung - Kinder 2 - 3 Jahre
(26,25 Stunden / Woche) im Regelkindergarten
- 1 Kind: 278 €
- 2 Kinder: 215 €
- 3 Kinder: 147 €
- ab 4 Kinder: 49 €
Die Anzahl der Kinder bezieht sich auf die Anzahl der Kinder einer Familie bis 18 Jahre.
Hundesteuer
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 72 Euro.
Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 4 beträt der Steuersatz abweichend von Satz 1 im Kalenderjahr 600 Euro.
Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer dem der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte.
