Übersicht
Ausweisgebühren
- Kinderreisepass
Gültig ein Jahr, danach kann er (solange er noch gültig ist) ein Mal, wieder für ein Jahr, verlängert werden. Im Anschluss an die Verlängerung muss wieder ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.
Zur Erstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss ein biometrisches Bild und die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden. Ab den 10. Lebensjahr muss das Kind den Pass unterschreiben. vom 6. bis zum 10. Lebensjahr kann das Kind den Pass unterschreiben, muss aber nicht.
Gebühr: 13,-- Euro, Verlängerung: 6,-- Euo
- Personalausweis
Ein Personalausweis kann ab Geburt beantragt werden. Zur Erstellung ist ein biometrisches Bild erforderlich.
Bei Antragstellern unter 24 Jahren ist der Ausweis 6 Jahre gültig und kostet 22,80 Euro.
Bei Antragstellern ab 24 Jahren ist der Ausweis 10 Jahre gültig und kostet 37,-- Euro.
Bei der Antragstellung mus ein gültiger Reisepass, ein Personalausweis, der Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden, außerdem bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller muss den Ausweis persönlich beantragen. Ab dem 6. Lebensjahr ist es erforderlich, die Fingerabdrücke zu erfassen. Ab den 10. Lebensjahr muss das Kind den Ausweis unterschreiben. vom 6. bis zum 10. Lebensjahr kann das Kind den Ausweis unterschreiben, muss aber nicht.
- Reisepass
Ein Reisepass kann ab Geburt beantragt werden. Zur Erstellung ist ein biometrisches Bild erforderlich.
Bei Antragstellern unter 24 Jahren ist der Pass 6 Jahre gültig und kostet 37,50 Euro.
Bei Antragstellern ab 24 Jahren ist der Ausweis 10 Jahre gültig und kostet 60,-- Euro.
Bei der Antragstellung mus ein gültiger Reisepass, ein Personalausweis, der Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden, außerdem bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller muss den Pass persönlich beantragen. Ab dem 6. Lebensjahr ist es erforderlich, die Fingerabdrücke zu erfassen. Ab den 10. Lebensjahr muss das Kind den Pass unterschreiben. vom 6. bis zum 10. Lebensjahr kann das Kind den Pass unterschreiben, muss aber nicht.
Sonstige Gebühren
- Führerscheinantrag: 5,10 Euro
- Gewerbean-, -ab- oder -ummeldung: 10,-- Euro
- Grundbuchauszug: 10,-- Euro unbeglaubigt, 20,-- Euro beglaubigt
- Führungszeugnis: 13,-- Euro
Grundsteuerhebesätze
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 340 v.H.
- Grundsteuer B (Grundstücke): 300 v.H.
- Gewerbesteuer: 340 v.H
Wasser und Abwassergebühren
- Wasserzins: 2,00 €/m³ (zzgl. 7% MwSt.)
- Kanalgebühr:
- Schmutzwasser: 1,65 €/m³
- Niederschlagswasser: 0,30 €/m²
- Klärgebühr:
- Schmutzwasser: 2,07 €/m³
- Niederschlagswasser: 0,15 €/m²
Kindergartengebühr
Elternbeiträge ab 01.09.2020 für den Kindergarten St. Maria, Tiefenbach,
unter Berücksichtigung der Sozialstaffelung entsprechend den Empfehlungen
der Spitzenverbände (Gemeindetag, Städtetag).
Regelkindergarten - Kinder 3 - 6 Jahre
(35,25 Stunden / Woche)
- 1 Kind: 149 €
- 2 Kinder: 116 €
- 3 Kinder: 78 €
- ab 4 Kinder: 26 €
Regelkindergarten - Kinder 2 - 3 Jahre
(35,25 Stunden / Woche)
Belegung doppelt - Beitrag doppelt
- 1 Kind: 298 €
- 2 Kinder: 232 €
- 3 Kinder: 156 €
- ab 4 Kinder: 52 €
Vormittagsbetreuung - Kinder 2 - 3 Jahre
(26,25 Stunden / Woche) im Regelkindergarten
- 1 Kind: 222 €
- 2 Kinder: 174 €
- 3 Kinder: 116 €
- ab 4 Kinder: 38 €
Die Anzahl der Kinder bezieht sich auf die Anzahl der Kinder einer Familie bis 18 Jahre.
Hundesteuer
- 1. Hund: 60 €
- 2. Hund: 120 €