Wasserversorgung: Gemeinde Tiefenbach

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Gemeinde Tiefenbach
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Fachwerkhaus
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Wasserentsorgung

Wasser­ver­sorgungs­zweck­verband Ahlen­brunnen­gruppe

Die Gemeinde Tiefenbach am Federsee bezieht ihr Wasser vom Wasserversorgungszweckverband Ahlenbrunnengruppe.

Trinkwasseruntersuchungen

Das Wasser wird regelmäßig routinemäßig nach Trinkwasserverordnung untersucht.

  • pH-Wert: 7,61 bei 23,5 °CGrenzwert: 6,5 bis 9,5
  • Nitrat: 41mg/lGrenzwert: 50mg/l
  • Härtebereich: hartgemäß „Wasch- und Reinigungsmittelgesetzt“

Weitere Werte finden Sie in den Untersuchungsberichten im Downloadbereich.

Änderung befestigter, versiegelter Flächen auf Ihrem Grundstück

Größe oder Versiegelungsart – Anzeigepflicht –

Sollten sich die auf Ihrem Grundstück befestigten Flächen in deren Größe oder Versiegelungsart geändert haben, so sind diese Änderungen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung Ihrer Gemeinde anzuzeigen.

Die Flächenänderungen sind unter Einreichung prüffähiger Unterlagen mitzuteilen (Beschreibung der Änderung, Bauplan, Fotos, Rechnungen usw.). Gerne stellt Ihnen der Gemeindeverwaltungsverband Bögen zur Mitteilung der Flächenänderungen zur Verfügung. Diese können Sie unter der Telefonnummer 07582 808-46 anfordern.

Zisternen / Gartenwasser – und Brauchwasser

Beim Betrieb von Zisternen zur Nutzung von Niederschlagswasser ist zu beachten:

  1. Fest mit dem Boden verbundene Zisternen ab 1m³ Fassungsvolumen, sind der Gemeinde unter Angabe der Nutzung und Einreichung belegender Unterlagen (Rechnungen, Fotos, usw.) mitzuteilen.
  2. Für Brauchwassernutzungen im Haushalt (z.B. WC-Spülung u.a.) ist eine teilweise Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich. Antragsformulare erhalten Sie bei der Verbandsverwaltung (Tel.: 07582/808-46).
  3. Der Betrieb von Zisternen ist nach § 13 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt, Landratsamt Biberach, Rollinstr. 17, 88400 Biberach anzuzeigen. Sollten Sie dem noch nicht nachgegangen sein, empfehlen wir Ihnen dies umgehend nachzuholen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamt Biberach, Kreisgesundheitsamt (Trinkwasserüberwachung) oder unter Tel.: 07351 52-0 (Zentrale).

Vielen Dank für die Mithilfe.

Ihr Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau