Ergänzungssatzung Seewiesen: Gemeinde Tiefenbach

Seitenbereiche

Fachwerkhaus
Fachwerkhaus

Entwurf Ergänzungssatzung Seewiesen

Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss Ergänzungssatzung „Seewiesen“ Gemeinde Tiefenbach - Beteiligung der Öffentlichkeit -

Der Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbach hat am 03.12.2018 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, die Ergänzungssatzung „Seewiesen", Gemeinde Tiefenbach, gemäß § 34 (4) 3 Baugesetzbuch i. V. mit § 2 (1) Baugesetzbuch aufzustellen und gemäß § 13 Baugesetzbuch ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbach hat am 03.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Seewiesen", Gemeinde Tiefenbach, gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 (2) Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

Die Fläche der Ergänzungssatzung in dieser Abgrenzung beträgt ca. 4.790 m². Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich östlich des Weges „Am See“ und westlich des „Krautlandwegs“ sowie der „Schluckengasse“. Der Beschluss des Gemeinderates über die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird hiermit gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht. Mit der Aufstellung und Auslegung der Ergänzungssatzung werden folgende planungsrechtlichen Ziele verfolgt:

Auslöser für die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Seewiesen“ ist der Wunsch des Grundstückseigentümers des Flurstücks Nr. 1494, Gemeinde Tiefenbach, nördlich des bestehenden Gebäudes „Am See“ Nr. 31 ein Wohnhaus zu errichten. Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung werden einzelne Außenbereichsflächen in den Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen, da diese Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist. Aus diesem Grund ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung erforderlich, deren Sinn es ist, Außenbereichsflächen als in den Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubinden. Mit der Satzung werden Teile der Grundstücke zum Innenbereich erklärt. Bauvorhaben in diesem Bereich werden künftig nach § 34 BauGB, dem Gebot des Einfügens, beurteilt. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als gemischte Baufläche dargestellt.

Im Einzelnen gilt für die Ergänzungssatzung „Seewiesen“ die Planzeichnung mit Datum vom 03.12.2018. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Seewiesen“ wird mit Begründung in der Zeit von Freitag, dem 14.12.2018 bis Montag, dem 14.01.2019 je einschließlich, bei der Gemeinde Tiefenbach, Gemeindeverwaltung, Buchauer Straße 21, 88422 Tiefenbach während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 14.01.2019, Anregungen und Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Tiefenbach oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Tiefenbach vorbringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Anregungen und Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.