Bodenrichtwerte Tiefenbach 01.01.2022
Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.22
Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.22 für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler ermittelt und per Umlaufbeschluss am 21.07.22 festgelegt. Jedermann kann Auskunft über die Richtwerte und Einsicht in die Bodenrichtwertkarten erhalten. Die Bodenrichtwerte sind unter: www.gutachterauschuesse-bw.de oder über die Homepage der Stadt Riedlingen unter: www.riedlingen.de/Gutachterausschuss abrufbar. Zudem liegen sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, aus. Ansprüche gegenüber Trägern öffentlicher Belange, den Baugenehmigungs- und Landwirtschaftsbehörden sowie gegenüber sonstigen Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen, abgeleitet werden. Auf die gesetzlichen Grundlagen gemäß BauGB, GuAVO, ImmoWertV 2021 und LGrStG wird verwiesen.
Riedlingen, den 21.07.22
gez. Markus Blum Vorsitzender
Nachfolgend auszugsweise die Bodenrichtwerte zum 01.01.22 für Tiefenbach am Federsee: