Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.19
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 20.09.23 die Eröffnungsbilanz der Gemeinde zum 01.01.19 gemäß § 95b Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) festgestellt.
Die Eröffnungsbilanz liegt mit Anhang gemäß § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung an sieben Arbeitstagen, in der Zeit vom 03.11.23 bis 20.11.23, je einschließlich, während der üblichen Dienststunden im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Auf den Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses und auf die Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter öffentliche Bekanntmachungen wird hingewiesen.
Tiefenbach, den 02.11.23
Helmut Müller, Bürgermeister