Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen (Gutachterausschussgebührensatzung)
Zusammenlegung Uttenweiler-Mindereuti
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L A N D R A T S A M T B I B E R A C H - Untere Flurbereinigungsbehörde - Hauptstraße 25 • 89584 Ehingen • Telefax 07391 779-2600 • Vermittlung 07391 779-2500
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Öffentliche Bekanntmachung
Zusammenlegung Uttenweiler-Minderreuti
Schlussfeststellung
vom 04.07.2023
Das Landratsamt Biberach -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Zusammenlegungsverfahren Uttenweiler-Minderreuti für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan (und seinen Nachträgen) bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3122) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Biberach, Sitz: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach, Hauptstraße 25, 89584 Ehingen, oder jede andere Stelle des Landratsamts Biberach einlegen.
gez. Christian Helfert, LVD D.S.