öffentliche Bekanntmachungen: Gemeinde Tiefenbach

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen (Gutachterausschussgebührensatzung)

Zusammenlegung Uttenweiler-Mindereuti

 

 

 

L A N D R A T S A M T   B I B E R A C H

- Untere Flurbereinigungsbehörde -

Hauptstraße 25 • 89584 Ehingen • Telefax  07391 779-2600 • Vermittlung  07391 779-2500

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Zusammenlegung Uttenweiler-Minderreuti

 

Schlussfeststellung

vom 04.07.2023

 

Das Landratsamt Biberach -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Zusammenlegungsverfahren Uttenweiler-Minderreuti für abgeschlossen.

Hierzu wird festgestellt, dass

-    die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan (und seinen Nachträgen) bewirkt ist

-    den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen

-    die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist

-    die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.

Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).

Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3122) eingesehen werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Biberach, Sitz: Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach, Hauptstraße 25, 89584 Ehingen, oder jede andere Stelle des Landratsamts Biberach einlegen.

         

gez. Christian Helfert, LVD                       D.S.