Sitzungsberichte: Gemeinde Tiefenbach

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Sitzungsbericht

Artikel vom 26.01.2022

Bericht aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.22

Eine Bürgerfragestunde steht regelmäßig auf der Tagesordnung. Zu einer möglichen Verbesserung des Mobilfunks und der damit verbundenen Suche und Festlegung für einen Standort für einen Mobilfunkmasten sind einige kritische Fragen seitens der Bürgerschaft vorhanden. Daher nehmen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an der Gemeinderatssitzung teil.

Ein Fragenkatalog wurde dem Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeinderats am Sonntag übersandt. Weitere Fragen werden in der Sitzung gestellt. Die eingegangenen Fragen werden nun einer Bewertung zugeführt und in einer der folgenden Sitzungen, ggf. mit Fachleuten, vorgetragen. Es wird ausdrücklich zugesichert, alle möglichen Standorte zu hinterfragen und möglichst weitere Standorte, auch ggf. auf privaten Flächen, zu suchen. BM Müller bietet weiterhin an, in einem noch festzulegenden Besprechungstermin die gesamte Thematik mit Vertretern zu erörtern. Jederzeit kann jeder Bürger auch persönlich das Gespräch hierzu suchen und einen Termin im Rathaus vereinbaren.

Im Bericht des Bürgermeisters informiert der Vorsitzende den Gemeinderat aus der Sitzung des Verwaltungsrats des GVV Bad Buchau vom 20.01.22.

Er berichtet weiter, dass die OEW-Breitband GmbH nun zum 07.01.2022 das Markterkundungsverfahren (MEV) zur grauen Fleckenförderung begonnen hat. Das MEV läuft bis ca. Mitte März und bildet dann eine Basis für eine Prüfung, ob eine mögliche Antragstellung der grauen Fleckenförderung durchgeführt werden soll. Der Gemeinderat nimmt vom Bericht des Bürgermeisters Kenntnis.

Die bisherige Hauptsatzung stammt aus dem Jahr 1984 und entspricht nicht mehr den rechtlichen Anforderungen. Daher wird der Erlass einer neuen Hauptsatzung angestrebt. Dieser Entwurf wurde vom Landratsamt Biberach, Kommunalamt, vorab geprüft. Eine Bewertung der vorgeschlagenen Wertgrenzen wird vom Landratsamt Biberach nicht vorgenommen. Hierfür ist ausschließlich der Gemeinderat zuständig. Der Vorschlag für diese Wertgrenzen, für die der Bürgermeister zuständig sein soll, wurde vorab auch mit Kämmerer Matthias Schmid abgestimmt. Der Gemeinderat korrigiert einige Wertgrenzen und beschließt mit der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats die Hauptsatzung (siehe auch nachfolgende Veröffentlichung).

Die Gemeinde hat für das abgelaufene Jahr 2021 einen Spendenbericht 2021 für das Landratsamt Biberachzu erstellen und dem Landratsamt zu übersenden. Die eingegangenen Spenden im vergangenen Jahr wurden ja bereits einzeln durch den Gemeinderat angenommen. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

In der öffentlichen Sitzung vom 25.10.21 haben Vertreter des Jugendtreffs die entstandenen Kosten der Sanierung/Instandsetzung des gemeindeeigenen Gebäudes Jugendtreffs vorgestellt und gebeten, für zusätzliche Materialkosten im Gewerk Elektro eine weitere Zuwendung zu gewähren. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Zuwendung zu gewähren, aber möglicherweise erst im nächsten Jahr (2022). Bezugnehmend auf diese Beratung fasst der Gemeinderat nun einstimmig den Beschluss, eine weitere Zuwendung an den Jugendtreff in Höhe von 1.827,52 € zu gewähren.

Dem Gemeinderat liegt weiterhin das Baugesuch: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Garagen, Zeilweg 7, Flurstück 365/1, zur Beratung vor. Das Baugrundstück Zeilweg 7 ist bisher mit einem zweigeschossigen Wohn- und Ökonomiegebäude bebaut. Dieses Gebäude soll abgerissen und einer Neubebauung (siehe Anlage) zugeführt werden. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des unbeplanten Innenbereichs und grenzt östlich an den Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Am Zeilweg“ an. Das Bauvorhaben grenzt unmittelbar an die Grundstücke Haldenweg 4 und 6. Die Gebäude sind eingeschossig. Auch das weitere Grundstück Zeilweg 5 ist eingeschossig bebaut. Im weiteren Verlauf des Zeilweg befindet sich das zweigeschossige Wohn- und Ökonomiegebäude. Der Antragsteller stellt das Bauvorhaben im Gemeinderat vor. Nach Auffassung der Verwaltung gliedert sich das Bauvorhaben mit der Höhe und Breite der Gebäude nicht in die Umgebungsbebauung ein. Auch ist der Waldabstand zum zweiten Gebäude an der östlichen Grundstücksgrenze zu prüfen.

Der Gemeinderat beschließt daher, das Einvernehmen der Gemeinde zu versagen, da das Bauvorhaben sich nicht in die Umgebungsbebauung eingliedert.

Das Protokoll der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.21 wird genehmigt.

Weiterhin gibt der Vorsitzende die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 25.10. bzw. 13.12.21 bekannt.

Unter Bekanntgaben und Verschiedenes wird die Bevölkerungsstatistik zum 31.12.21 und die Belegung der Kita Tiefenbach zum 01.01.22 bekannt gegeben.

Zwischen der Gemeinde Tiefenbach und Seekirch besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 24.08.1984 über die Aufnahme der Kindergartenkinder aus Seekirch in den Kindergarten Tiefenbach. Seekirch baut derzeit zusammen mit der Gemeinde Alleshausen eine neue Kindertagesstätte am Standort Grundschule Alleshausen. Auf Grundlage der vorgenannten Vereinbarung wurde in den vergangenen Jahren für die Kita Tiefenbach die Bedarfsplanung für die Gemeinden Tiefenbach und Seekirch vorgenommen. Die Gemeindeverwaltungen Seekirch und Tiefenbach schlagen dem jeweiligen Gemeinderat vor, diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 01.09.2022 einvernehmlich aufzulösen. Nach der Auflösung dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Gemeinde Tiefenbach nicht mehr verpflichtet, Kinder aus Seekirch in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen und/oder aufzunehmen. Eine Abrechnung von auswär-tigen Kindern erfolgt dann nach landesrechtlichen Vorgaben. Der Gemeinderat signalisiert der Gemeinde Seekirch eine einvernehmliche Auflösung dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufnahme der Kindergartenkinder in den Kindergarten Tiefenbach vom 24.08.1984 zu. Sofern auch der Gemeinderat Seekirch dieser einvernehmlichen Auflösung zustimmen kann, soll dies auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung der jeweiligen Gemeinde aufgenommen werden.

Dem vorgelegten Entwurf des Nahwärmevertrags zwischen der Fa. Hepp GbR und der Gemeinde Tiefenbach zur Fortsetzung der Wärmelieferung für die öffentlichen Gebäude Rathaus und Kindergarten für weitere fünf Jahre wird zugestimmt.

Die Fa. Gaiser hat die Schlussabrechnung für die Baumaßnahme Stichweg am Zeilweg vorgelegt. Die Gesamtkosten betragen 56.446,25 €. Die Verwaltung hat die Rechnung geprüft und nach Prüfung zur Zahlung frei gegeben. Die Mehrkosten beziehen sich auf die beschlossenen Massenmehrungen während der Bauphase, insbesondere bei der Erneuerung der vorhandenen Straßenfläche im Zeilweg.

Der stellvertretende Bürgermeister Andreas Albinger nimmt eine Ehrung des Gemeindetags Baden-Württemberg für Herrn Bürgermeister Müller für seine nunmehr 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Bürgermeister vor und überreicht die Urkunde, eine Stele und Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg.

Andreas Albinger bedankt sich auch im Namen des Gemeinderats für das überaus große Engagement und die zeitintensive Tätigkeit für die Gemeinde und überreicht ein Geschenk des Gemeinderats.