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Rathaus Tiefenbach

Hinweis zur Verwendung von Künstlicher Intelligenz bei Beiträgen im Mitteilungsblatt

Erstelldatum01.10.2026

Künstliche Intelligenz (KI) wird inzwischen auch bei der Erstellung von Texten und Bildern für Vereinsberichte, Veranstaltungsankündigungen oder sonstige Veröffentlichungen eingesetzt. Seit 02.08.26 gelten jedoch mit der europäischen KI-Verordnung neue Transparenzvorgaben für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Weitere Informationen unter: https://bmds.bund.de

Künstliche Intelligenz (KI) wird inzwischen auch bei der Erstellung von Texten und Bildern für Vereinsberichte, Veranstaltungsankündigungen oder sonstige Veröffentlichungen eingesetzt. Seit 02.08.26 gelten jedoch mit der europäischen KI-Verordnung neue Transparenzvorgaben für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Für Verfasserinnen und Verfasser von Beiträgen für das Mitteilungsblatt gilt: 

Texte: Wer KI – beispielsweise ChatGPT– lediglich als Hilfsmittel zur Formulierung eines Beitrags verwendet, muss den Beitrag nicht automatisch als „KI-generiert“ kennzeichnen. Voraussetzung ist, dass der Text anschließend von einer Person überprüft bzw. redaktionell bearbeitet wird und der Einsender die Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt übernimmt.

Bilder: Bei künstlich erzeugten oder manipulierten Bildern (gilt auch für Ton-/Videoinhalte) können Kennzeichnungspflichten bestehen. Dies gilt insbesondere für sogenannte „Deepfakes“, also realistisch wirkende künstliche Darstellungen oder Manipulationen realer Personen, Orte oder Ereignisse. Solche Inhalte müssen grundsätzlich als künstlich er-zeugt oder manipuliert offengelegt werden.

Wichtig: Wer einen Beitrag beim Amtsblatt einreicht, bleibt für dessen Inhalt verantwortlich – auch dann, wenn bei der Erstellung KI eingesetzt wurde. Texte sollten deshalb vor der Einreichung immer vollständig gelesen und auf Richtigkeit überprüft werden. KI kann insbesondere Namen, Daten, Zahlen oder vermeintliche Tatsachen falsch wiedergeben. Für alle Vereine, Organisatoren und sonstigen Einsender von Beiträgen bedeutet dies ganz praktisch: KI darf weiterhin als Hilfsmittel genutzt werden. Entscheidend ist, dass die eingereichten Beiträge geprüft werden und der Einsender die Verantwortung für den Inhalt übernimmt. Bei künstlich erzeugten oder wesentlich manipulierten Bildern sollte die KI-Erzeugung kenntlich gemacht werden.

Wir bitten alle Verfasserinnen und Verfasser, dies bei künftigen Beiträgen für das Amtsblatt zu beachten. 

Weitere Informationen unter: https://bmds.bund.de