Am 23.02.25 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten ab 14.01.25 zugestellt. Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen kann allerdings erst ab 07.02.25 begonnen werden.
Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten (23.11.24) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist ferner, dass Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte, die am 12. Januar (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz in Tiefenbach haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Tiefenbach eingetragen. Sie erhalten zwischen dem 14.01.25 und spätestens bis 02.02.25 über den Amtsboten ihre Wahlbenachrichtigung.
Zuzug nach Tiefenbach
Wahlberechtigte, die zwischen dem 13.01.25 und dem 02.02.25 nach Tiefenbach ziehen und hier ihre Hauptwohnung anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen, bekommen also an ihre bisherige Adresse ihre Wahlbenachrichtigung geschickt. Wer trotzdem in Tiefenbach wählen möchte, muss bis spätestens 02.02.25 einen Antrag stellen. Das Antragsformular kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden und muss bis spätestens 02.02.25 wieder dort ein gehen. Nach dem 02.02.25 bleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen, können also nur dort ins Wahllokal, beziehungsweise dort Briefwahl beantragen.
Wegzug aus Tiefenbach
Wahlberechtigte, die nach dem 12.01.25 in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland ziehen, bleiben im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, es sei denn, sie beantragen bis 02.02.25 an ihrem neuen Wohnort, ins dortige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Eine Abmeldung ins Ausland hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht. Der Wahlberechtigte bleibt im Wählerverzeichnis eingetragen.
Beantragung von Briefwahl
Wer am Wahltag verreist ist oder keine Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht dies mit dem Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Wahlberechtigte, die vor Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung verreisen, können auch bereits jetzt die Briefwahl unterlagen per E-Mail (info@tiefenbach-federsee.de) beantragen. Hierzu müssen Anschrift in Tiefenbach, Geburtsdatum, sowie die Versandanschrift angegeben werden.
Versand von Briefwahlunterlagen kann frühestens ab 07.02.25
Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen kann frühestens ab 07.02.25 begonnen werden, vorher liegen die Stimmzettel noch nicht vor. Aufgrund der kurzen Fristen empfiehlt die Gemeindeverwaltung den Gang ins Wahllokal.
Briefwahl wird in Bad Buchau ausgezählt
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Briefwahl aus Tiefenbach nicht in Tiefenbach, sondern für alle Federseegemeinden aufgrund des Wahlerlasses des Landratsamts Biberach zentral in Bad Buchau ausgezählt werden müssen. In Tiefenbach wird daher am Wahlabend nur die Urnenwahl ausgezählt. Das Ergebnis der Briefwahl aus Tiefenbach wird nicht mehr dem Wahlergebnis der Gemeinde Tiefenbach, sondern wird dem Wahlergebnis der Stadt Bad Buchau zugeordnet.