Sitzungsbericht
icon.crdate07.01.2025
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2024
Bericht aus der letzten öff. Sitzung vom 18.12.24
Der Vorsitzende geht im Bericht des Bürgermeisters auf folgende Themen ein:
Der Vorsitzende gibt einen mündlichen Bericht aus der letzten Verwaltungsratssitzung des GVV.
Die Landkreisverwaltung hat am 06.11.24 den Entwurf des Kreishaushalt 2025 im Kreistag eingebracht. Für die Kreisumlage war eine Erhöhung um 3,5 % auf 28 Prozentpunkten vorgesehen. In der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 06.12.24 wurde eine Kreisumlage mit 26,5 % vorgeschlagen, die der Kreistag in seiner Sitzung am 13.12.24 so beschlossen hat. Damit ermäßigt sich die Kreisumlage der Gemeinde Tiefenbach im Haushaltsplan 2025 von bisher veranschlagten 230.370 € auf 218.030 € (-12.340 €). Ein ausgeglichener Haushalt für die Gemeinde Tiefenbach ist somit wieder möglich.
Beim vorgesehenen Austausch der Wasseruhren im Wohngebiet Biberacher Weg musste kurzfristig festgestellt werden, dass in verschiedenen Wasser-Hydranten-Schächten die Absperrvorrichtungen defekt waren und daher kurzfristig ausgetauscht werden mussten. Die Kosten betragen netto 2.906,51 €. Dies war auch der Grund für das unvorgesehene, kurzfristige Wasserabstellen am Montag, 16.12.24, im Wohngebiet Biberacher Weg.
in der KW 51 wurde die noch fehlende, schmerzlich vermisste Straßenbeleuchtungin der Baumaßnahme Straßensanierung „Alter Zeilweg“ von der Fa. Elektro-Rehm gesetzt und in Betrieb genommen. Ebenso wurden alle bekannten, defekten Leuchtmittel in der Straßenbeleuchtung ausgetauscht.
BM Müller gibt die Niederschrift aus der letzten öff. Sitzung vom 27.11.24 bekannt., die der Gemeinderat genehmigt.
Bürgermeister Helmut Müller verweist zunächst auf die Vorberatungen zum Haushalt 2025 mit Kämmerer Matthias Schmid in den öff. Sitzungen am 28.10.24 bzw. 27.11.24. Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden in den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 eingearbeitet. Die Planansätze werden vom Vorsitzenden anhand des Haushaltsplanentwurfs vorgetragen und erläutert. Durch die Ermäßigung der Kreisumlage kann die Verwaltung einen Haushalt mit einem leicht positiven Ergebnis vorlegen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Der Vorsitzende informiert weiterhin umfassend über den per Mail übermittelten aktuellen Sachstand im Prüfprozess für ein mögliches Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben.
1. Ausstiegsklausel - Freiwilligkeit und Eigenverantwortung
Jede Gemeinde entscheidet eigenständig, ob sie dem Biosphärengebiet beitreten möchte. Diese Selbstbestimmung gilt auch für einen möglichen Austritt. Die entsprechenden Verfahrensregeln müssen noch festgelegt werden. Dies wurde von Seiten der Ministerin Walker in Waldsee bestätigt. Der Prozess wird ergebnisoffen geführt, und alle relevanten Informationen werden den Kommunen bereitgestellt, bevor Entscheidungen in den Gremien getroffen werden sollen.
2. Zonierung und Schutzgebiete
Kern- und Pflegezonen werden ausschließlich auf bestehenden Schutzgebieten eingerichtet. Private und weitere öffentliche Flächen können freiwillig eingebracht werden. Die Entwicklungszone bleibt für Industrie, Gewerbe und Energieprojekte verfügbar. Stand heute gibt es ergänzende Regelungen aus dem Biodiversitätsstärkungsgesetz und ein Glyphosatverbot in den Pflegezonen, weshalb versucht wird, Ackerflächen nicht in die Pflegezone aufzunehmen.
3. Moorschutz und Nachhaltigkeit
Ein zentrales Ziel des Biosphärengebiets ist der Moorschutz, insbesondere durch nachhaltige Nutzungskonzepte wie z.B. Paludikultur. Dieser soll durch eine zukünftige Geschäftsstelle koordiniert und unterstützt werden. Das Biosphärengebiet gilt als Reallabor und ermöglicht es so neue und ganzheitliche Ansätze zu testen. Zudem Sind Biosphärengebiete langfristig angelegt, im Gegensatz zu früheren Regionalentwicklungsprogrammen wie z.B. „Pro Regio“.
4. Wirtschaftliche Vorteile
Studien zeigen, dass Biosphärengebiete eine erhebliche regionale Wertschöpfung generieren (ca. 1,97 Mrd. € jährlich deutschlandweit). Regionale Betriebe profitieren durch nachhaltigen Tourismus, Bildungsmaßnahmen, Direktvermarktung und verstärkte Förderung.
5. Förderprogramme und Finanzierung
Das Biosphärengebiet bietet als Modellregion Zugang zu zusätzlichen Fördermitteln und verbessert die Einwerbung von Drittmitteln. Die Geschäftsstelle dient als zentrale Service-Agentur für die Region und unterstützt Kommunen bei Förderanträgen.
6. Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
Eine verstärkte Kommunikation und Bürgerbeteiligung sind geplant, um die Bevölkerung umfassend zu informieren.
Weitere geplante Vorgehensweise:
1. Zonierungsprozess
Die detaillierte Kartierung und Abstimmung der Zonen wird bis Ende des ersten Quartals 2025 abgeschlossen sein. Am 31.03.25 soll über das LUBW ein Online-Kartendienst der gesamten Region zur Verfügung gestellt werden. Dieser Termin ist nun fix. Im Voraus soll es öffentliche Termine geben, um der Öffentlichkeit zu erklären, wie die Karten zu lesen sind und um über den aktuellen Stand zu informieren.
2. Beteiligungsprozess Kartenrückmeldung
Es wird noch Verfahrensablauf festgelegt, in welchen sicher gestellt wird, dass alle notwendigen Institutionen und Interessenvertretungen ihre Meinung zu den Karten äußern können. Dieser Prozess soll einem Bauleitverfahren angeglichen werden.
3. Findung der Gebietskulisse
Sobald alle Karten vorliegen und noch vor der öffentlichen Auslage – sollen mögliche Gebietskulissen erarbeitet werden, die den gesetzlichen Vorschriften (3% Kernzone,…) entsprechen.
4. Arbeitsgruppen
Die Ergebnisse der acht Arbeitsgruppen wurden im Dialogkreis vorgestellt. Die fertigen Arbeitsgruppenergebnisse sollen den Gemeindeverwaltungen zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Ziel soll sein, aus den einzelnen Arbeitsgruppen die zentralen Leitprojekte auszusuchen, um so ein Zielpapier mit den jeweiligen TOP-Leitprojekt für das mögliche Biosphärengebiet aufzustellen. Dieses Papier kann auch als Grundlage für den späteren Gemeinderatsbeschluss dienen.
5. KAB Vollversammlung
Die nächste KAB Vollversammlung ist auf den 18.02.25 terminiert.
6. Erstellung des Verordnungsentwurfs
Im Frühjahr soll mit der Erarbeitung des Verordnungsentwurfs begonnen werden. Dieses ist wichtig, um die genauen Regelungen zu kennen, aber auch um die Austrittsklausel klar und deutlich zu formulieren.
7. Weitere Dialoge
Gespräche mit wichtigen Akteuren, wie der IHK und weiteren Interessensgruppen, werden fortgeführt, um alle Perspektiven einzubeziehen. In den letzten Monaten gab es viele positive Rückmeldung aus dem Bereich der Stakeholder. Die bisherigen Ergebnisse zeigen und unterstreichen die Chancen eines möglichen Biosphärengebiets für die nachhaltige Entwicklung der Region. Die zugesagte Ausstiegsklausel ermöglicht es der Gemeinde Tiefenbach, nun das Risiko für mögliche zukünftige Nachteile zu reduzieren. Der fortlaufende Prozess soll weiterhin transparent und ergebnisoffen gestaltet werden.
In der anschließenden Aussprache werden Fragen zur Kernzone, zur Ausübung der Fischerei im Federsee, zur Zonierung und den beabsichtigten Schutzzonen gestellt.
Der Vorsitzende verweist auf soeben erfolgten Ausführungen und erläutert diese nochmals mit eigenen Worten.
Einige Gemeinden im Federseegebiet sehen das beabsichtigte Biosphärengebiet kritisch an. BM Müller führt weiter aus, dass neben eventuellen Benachteiligungen ein Biosphärengebiet auch Vorteile generieren könne. Nicht umsonst hätten sich einige Gemeinden im Nachgang um die Aufnahme in das Biosphärengebiet Schwäbische Alb beworben. Allerdings könne man diesen Vergleich nur bedingt heranziehen. Die Kernzone ist dort u.a. der ehemalige Truppenübungsplatz, dort waren keine Nutzungen wie z.B. Land- und/oder Forstwirtschaft möglich. BM Müller sieht für die Gemeinde selbst keine Beeinträchtigungen bei einer weiteren Ausweisung von Bauland, er könne aber mögliche Beeinträchtigungen in der Land- oder Forstwirtschaft nicht bewerten. Der Vorsitzende sieht den Erhalt der Moore als sehr wichtige Maßnahme an, insbesondere auch im Hinblick als CO²-Speicher. Die Wasserfläche des Federsees sei nach dem bisherigen Entwurf keine Kernzone, das heißt, dass die Fischerei nach seinem Kenntnisstand weiterhin ausgeübt werden könne. Ob und in wiefern eine Pflegezone um diese Wasserfläche ausgewiesen werden soll, ist derzeit noch offen. Alle Kern- und Pflegezonen im Federseegebiet sollen nach seiner Kenntnis nur im Bereich des bestehenden Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiets, bzw. FFH-Gebiete ausgewiesen werden. Der Vorsitzende verweist aber auch darauf, dass die Wasserfläche des Federsees sich auf der Markung der Stadt Bad Buchau befindet. Hier kann der Gemeinderat mangels Zuständigkeit keine Entscheidung über eine Zonierung oder Festsetzung treffen. In wie weit die Gemeinde als Miteigentümer des Federsees innerhalb der Federseeherrschaft beteiligt wird, ist noch offen.
Zum Schluss der Sitzung hält Bürgermeister Helmut Müller hält eine kurze Ansprache zu den bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen, gibt einen kurzen Rückblick in das ablaufende Jahr und einen Ausblick in das neue Jahr.
Er dankt den Mitgliedern des Gemeinderats, den Mitarbeiter/innen der Gemeinde, Kämmerer Matthias Schmid und den Mitarbeiter/innen des GVV und der Landkreisverwaltung für das vertrauensvolle Miteinander und den Bürger/innen für Ihr ehrenamtliches Engagement.